Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtmäßigkeit einer Steuerberaterprüfung
Leitsatz (redaktionell)
- Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen.
- Festgestellte Fehler bei der Bewertung einer Klausur führen nur dann zu einer Aufhebung der Prüfungsentscheidung, wenn sie sich auf die gegebene Note für die Klausur und auf das Gesamtergebnis der Prüfung ausgewirkt haben können.
- Anforderungen an die Darstellung von Bewertungsfehlern bzgl. einzelner Abschnitte der mündlichen Prüfung.
- Umgang mit dem Vortrag, Prüfer seien während der mündlichen Prüfung unaufmerksam oder nachlässig gewesen.
Normenkette
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12, 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; DVStB § 18 Abs. 1 S. 3, §§ 21, 25 Abs. 2, 4
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um die Bewertung der Steuerberaterprüfung 2017/2018.
Der Kläger erlangte im Jahr xxxx den Abschluss als Steuerfachwirt.
Die Steuerberaterprüfung xxxx bestand der Kläger nicht. Die Entscheidung hierüber ist rechtskräftig.
Bei der Steuerberaterprüfung 2017 wurde der Kläger zur mündlichen Prüfung zugelassen, nachdem er für die schriftliche Prüfung eine Gesamtnote von 4,33 erzielt hatte.
Am xx.xx.2018 legte der Kläger den mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung ab. Vor Beginn der mündlichen Prüfung informierte eine Mitarbeiterin der Beklagten die Prüflinge über eine beabsichtigte Teilnahme von RR'in Y an der Prüfung als Zuschauerin. Dies sollte im Hinblick auf eine eventuelle spätere Tätigkeit von RR'in Y als Prüferin erfolgen. Alle Prüflinge, einschließlich des Klägers, erklärten schriftlich ihr Einverständnis zu der Teilnahme Frau Ys (Bl. 37 der Prüfungsakte der Beklagten), die daraufhin als Zuschauerin an der Prüfung teilnahm.
Die Leistungen des Klägers in der mün...