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Niedersächsisches FG Urteil vom 02.09.1997 - I 194/95 (veröffentlicht am 11.02.1998)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Entschädigungsforderung aufschiebend bedingter Anspruch Potestativbedingung. Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1992

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.01.2000; Aktenzeichen II R 1/98)

 

Tenor

Unter Rufhebung des Einspruchsbescheids vom 20.06.1995 wird der Einheitswertbescheid vom 22.02.1995 geändert und der Einheitswert auf ./. 61.000 DM festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe der an die Klägerin zu erstattenden Kosten abwenden, es sei denn die Klägerin leistet zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob auf den 01.01.1992 eine Forderung der Klägerin (Kl'in) gegen die Brandkasse bei der Festsetzung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zu berücksichtigen ist.

Die Kl'in, die ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt, betrieb eine Gaststätte, einen Beherbergungsbetrieb und eine Diskothek in W.. In 1991 ist der Tanzsaal des Betriebs der Kl'in durch Brand zerstört worden.

Der Betrieb der Kl'in war bei der … Brandkasse gegen Brand versichert. § 51 des Gesetzes betreffend die … Landesbrandkasse vom 28. April 1910 hat folgenden Wortlaut:

„(1) Die Auszahlung der Entschädigungssumme kann bis zu zwei Dritteilen 2 Monate nach dem Eintritte des Versicherungsfalles verlangt werden, wenn der Landesbrandkasse gegenüber von dem Beschädigten die Wiederherstellung des abgebrannten oder beschädigten Gebäudes in Höhe der beantragten Teilzahlung nachgewiesen oder anderweitig sichergestellt wird.

(2) Die Auszahlung des Letzten Dritteils kann erst dann verlangt ...

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