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Niedersächsisches FG Beschluss vom 26.05.2010 - 4 V 210/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Aussetzung der Vollziehung: Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Verkaufstätigkeit über einen Internethandel

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Zum Begriff des Gewerbebetriebs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG.
  2. Eine Vielzahl von Verkäufen über das Internet führt zu gewerblichen Einkünften. Der gelegentliche – privat motivierte – Verkauf einzelner Gegenstände steht dem nicht entgegen.
  3. Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Stpfl. subjektiv vorgenommene Beurteilung, sondern die Wertung nach objektiven Kriterien.
 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 2 S. 1

 

Streitjahr(e)

2003, 2004, 2005, 2006, 2007

 

Tatbestand

Streitig ist die Höhe der im Schätzungswege ermittelten Umsätze und Gewinne aus einem Internethandel.

Die Antragsteller sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten in den Streitjahren u. a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Antragsteller erzielte außerdem als Einzelhändler Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Im März 2009 meldete er unter seiner Wohnungsanschrift einen Handel mit Büchern, CDs, Kunsthandwerk und Naturkostprodukten an.

Die Einkommensteuererklärung des Jahres 2003 ging im Jahr 2004 ein, die Erklärungen der übrigen Kalenderjahre im zweiten auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahr.

Aufgrund eines an die im Internethandel tätige Firma Z gerichteten Auskunftsersuchens teilte diese dem Antragsgegner die von ihr für den Antragsteller seit September 2003 registrierten Verkaufsgeschäfte (Site) und die Art der verkauften Gegenstände, sowie in Euro die aus den Verkäufen erzielten Umsätze, die von Z gezahlten Versandkostenzuschüsse (Ship Fee), die Gesamteinnahmen (Order Total) sowie die dem Antragsteller b...

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