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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Abgrenzung der Einkommens- von der Vermögensberücksichtigung. Arbeitsentgeltnachzahlung. einmalige Einnahme. Aufteilung auf angemessenen Zeitraum. Kalendermonate. mehrmalige bzw monatliche Absetzung der Freibeträge

 

Leitsatz (amtlich)

1. Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die den Vermögensstand dessen vermehren, der diese Einnahmen hat. Vermögen ist ein Bestand von Sachen und Rechten in Geld oder Geldeswert. Für die aufgrund wertender Betrachtung zu treffende Unterscheidung ist darauf abzustellen, ob eine Forderung aus bewusst angesparten vormaligen Einnahmen stammt - dann ist der Zufluss als Vermögen zu behandeln - oder ob der Grund der Forderung zunächst nicht realisierte Einnahmen waren - dann stellt der Zufluss Einkommen dar.

2. Nachzahlungen von Arbeitsentgelt sind Einkommen, das in Anwendung des § 2 Abs 3 S 3 AlgIIV auf einen angemessenen Zeitraum monatsweise zu verteilen ist.

3. Nach Sinn und Zweck der Freibetragsregelungen des § 11 Abs 2 S 2 (Grundfreibetrag) und Abs 2 S 1 Nr 6 SGB 2 (Erwerbstätigenfreibetrag) sind diese Freibeträge für die Monate zu berücksichtigen, in denen das Entgelt erworben wurde. Eine nur einmalige Anwendung liefe der Anreizfunktion der genannten Freibeträge zuwider.

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 27. September 2006 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen geändert.

Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 9. Februar und 6. April 2006, beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. Mai 2006 verurteilt, an den Kläger 840,00 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

 

Tat...

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