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LG Dortmund Urteil vom 21.10.2010 - 2 O 10/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wissentliche Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters i.S.d. Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung aufgrund fehlender Rückführungsmöglichkeit eines von ihm aufgenommenen Massekredits wegen Masseunzulänglichkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Insolvenzverwalter begeht keine wissentliche Pflichtverletzung i.S. d. Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung, wenn er einen von ihm aufgenommenen Massekredit wegen Masseunzulänglichkeit nicht zurückführen kann, weil er die Zahlungsflüsse aus noch abzuarbeitenden Werkverträgen der Insolvenzschuldnerin falsch eingeschätzt hat.

 

Normenkette

VVG § 149; AHB § 1; AVB-I § 1

 

Verfahrensgang

OLG Hamm (Urteil vom 07.03.2007; Aktenzeichen 20 U 132/06)

BGH (Urteil vom 24.01.2007; Aktenzeichen IV ZR 208/03)

BGH (Urteil vom 17.12.2004; Aktenzeichen IX ZR 185/03)

BGH (Urteil vom 18.07.2001; Aktenzeichen IV ZR 24/00)

BGH (Urteil vom 20.06.2001; Aktenzeichen IV ZR 101/00)

BGH (Urteil vom 26.09.1990; Aktenzeichen IV ZR 147/89)

 

Tenor

1. an den Kläger 29.790,41 EUR (in Worten: neunundzwanzigtausendsiebenhundertneunzig 41/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2009 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers aus dem Kontokorrent (Konto-Nr. …) gegen die Insolvenzmasse der Firma S, C-weg …, X in Höhe von 28.255,85 EUR,

2. an den Kläger 3.000,91 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.11.2009,

zu zahlen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Einstandspflicht der Beklagten aus einer zwischen ihnen bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.

Der zum Diplom-Kaufmann ausgebildete Kläger ist als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Insolvenzverwalter tätig. Er wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Mü...

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