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LAG Köln Urteil vom 07.09.2012 - 10 Sa 471/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsrente. Konzerngesellschaft. Betriebliche Altersversorgung. Versorgungszusage durch eine Konzernobergesellschaft für Arbeitnehmer einer anderen Konzerngesellschaft

 

Leitsatz (amtlich)

§ 7 Abs. 2 BetrAVG findet keine Anwendung auf Fallgestaltungen, bei denen eine Konzernobergesellschaft dem Arbeitnehmer einer anderen Konzerngesellschaft eine Versorgungszusage gemacht hat.

 

Normenkette

BetrAVG §§ 1, 7

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 02.03.2012; Aktenzeichen 5 Ca 6261/11)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.05.2014; Aktenzeichen 3 AZR 1094/12)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.03.2012 - 5 Ca 626/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung des Klägers durch den Beklagten.

Mit Schreiben vom 03.01.1962 bestätigte die Firma W GmbH dem Kläger, diesen ab dem 01.01.1962 für die Tochtergesellschaft in N , die Wi Ltd. in L bzw. zum Einsatz in deren Niederlassung engagiert zu haben. In der Folgezeit schloss der Kläger mit der Firma W N Ltd. unter dem 18.04.1962 einen schriftlichen Arbeitsvertrag - zunächst für die Dauer von 20 Monaten -, dessen Vertragszeit gemäß § 2 des schriftlichen Vertrages mit dem Tag, an dem der Kläger in A , N , eintreffe, beginne. Mit Schreiben vom 22.12.1970 bestätigte die Firma W GmbH dem Kläger die Verlängerung seines Vertrages vom 18.04.1962, 18.09.1964, 14.08.1966 bzw. 03.12.1962 um weitere zwei Jahre.

Das Beschäftigungsverhältnis bei der Firma W N Ltd. endete zum 30.06.1979. Am 22.10.2002 vollendete der Kläger sein 65. Lebensjahr.

Im versicherungsmathematischen Gutachten über die Bewertung der Pensionsverpflichtunge...

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