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LAG Düsseldorf Urteil vom 19.02.2013 - 16 Sa 1652/12

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Unternehmerische Entscheidung. Austausch Prokurist in der Tätigkeit eines Geschäftsführers gegen Geschäftsführer. Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer. Rechtsmissbrauch bei unternehmerischer Entscheidung. Rückübertragung von Aufgaben

 

Leitsatz (amtlich)

1. Entscheidet sich der Arbeitgeber, die Aufgaben eines früheren Geschäftsführers, der als Prokurist mit Geschäftsführungsaufgaben beschäftigt wird, wieder auf einen Geschäftsführer zu übertragen, so ist diese unternehmerische Entscheidung nicht rechtsmissbräuchlich.

2. Dieses gilt auch, wenn die Abberufung als Geschäftsführer ohne Änderung der Aufgaben erfolgte, da der Geschäftsführer keinen Bestandsschutz gemäß § 14 Abs. 1 KSchG genießt.

 

Normenkette

KSchG §§ 1, 14; BGB § 162

 

Verfahrensgang

ArbG Solingen (Entscheidung vom 04.09.2012; Aktenzeichen 2 Ca 111/12 lev)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 31.07.2014; Aktenzeichen 2 AZR 422/13)

 

Tenor

  • 1.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 04.09.2012 - 2 Ca 111/12 lev - abgeändert und die Klage abgewiesen.

  • 2.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  • 3.

    Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über eine Kündigung. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 12.08.2003 als Geschäftsführer zuletzt auf Basis eines Geschäftsführervertrages vom 13.08.2007 (Bl. 19 ff. d. A.) beschäftigt. Die Beklagte beschäftigt ca. 60 Mitarbeiter. Der Kläger ist 58 Jahre alt und verheiratet. Sein Jahresbruttogehalt betrug zuletzt 217.200,00 €.

Gesellschafterin der Beklagten waren zu 50 % die Ehefrau des Klägers sowie zu 50 % der weitere Geschäftsführer Q.. Aufgrund einer Erkrankung des Geschäftsführers Q., der Ende 2009 verstarb, sowie aufgrund eines Kapitalbedarfs entschieden sich die Gesellschafter, ihre...

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