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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 27.09.2007 - 18 Sa 1415/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

persönliche Zulage. Einkommenssicherung

 

Leitsatz (amtlich)

persönliche Zulage

Einkommenssicherung

 

Normenkette

TVUmBw § 6

 

Verfahrensgang

ArbG Frankfurt (Oder) (Urteil vom 06.06.2007; Aktenzeichen 9 Ca 343/07)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 05.02.2009; Aktenzeichen 6 AZR 33/08)

 

Tenor

I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt an der Oder vom 06. Juni 2007 – 9 Ca 343/07 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob der Kläger gegen das beklagte Land Anspruch auf Zahlung einer um 4,33 EUR brutto höheren persönlichen Zulage hat.

Der am … 1961 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit 1987 beschäftigt. Zunächst übte er die Tätigkeit eines Schlossers/Kraftfahrers C aus und erhielt dafür zuletzt eine Vergütung nach der Lohngruppe 5a des Manteltarifvertrages für Arbeiter und Arbeiterinnen des Bundes Ost (MTArb-O), Lohnstufe 8.

Ab dem Jahr 2004 sollte der Kläger auf einem neuen Arbeitsplatz als Vervielfältiger D eingesetzt werden. Seit dem 19. März 2004 war dem Kläger bekannt, dass mit dem Tätigkeitswechsel eine Herabgruppierung in die Lohngruppe 3a Lohnstufe 8 MTArb-O verbunden sein würde, er aber gleichzeitig einen Anspruch auf eine Zulage nach § 6 Abs. 1 des Tarifvertrages über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 (TVUmBw) haben würde. Seine neue Tätigkeit übte der Kläger seit dem 17. August 2004 aus. Allerdings erhielt er bis einschließlich August 2006 weiter die Vergütung nach Lohngruppe 5a des MTArb-O. Sein Lohnanspruch wurde mit Geltung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und des entsprechenden Überleitungstarifvertrages ab 0...

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