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LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 25.09.2013 - 4 TaBV 3/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bezug einer Fachzeitschrift trotz unbeschränkten Internetzugangs des Betriebsrats

Leitsatz (amtlich)

Auch wenn allen Betriebsratsmitgliedern vom Arbeitgeber ein Internetzugang ohne Zeit- und Datenmengenbeschränkung eingeräumt wird, kann für den Betriebsrat daneben der Bezug einer Fachzeitschrift erforderlich sein.

Normenkette

BetrVG § 40 Abs. 2; ZPO § 524 Abs. 2

Verfahrensgang

ArbG Stuttgart (Entscheidung vom 27.02.2013; Aktenzeichen 19 BV 189/12)

Tenor

  • 1.

    Die Beschwerde des Beteiligten Ziffer 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.02.2013 (19 BV 189/12) wird zurückgewiesen.

  • 2.

    Die Anschlussbeschwerde des Beteiligten Ziffer 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.02.2013 (19 BV 189/12) wird ebenfalls zurückgewiesen.

  • 3.

    Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Gründe

A:

Die Beteiligten streiten sich darüber, ob die Beteiligte Ziffer 2 verpflichtet ist, dem Beteiligten Ziffer 1 neben dem freien Zugang zum Internet auch noch die Zeitschriften "Arbeitsrecht im Betrieb" (AiB) und "Arbeit und Recht" (AuR) aus dem BUND-Verlag als Informationsmittel für seine Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.

Die Beteiligte Ziffer 2 ist ein Unternehmen des I-Konzerns. Sie beschäftigte bislang ca. 1.000 Arbeitnehmer in mehreren Betrieben an mehreren Standorten. Im Betrieb H beschäftigte sie ca. 235 Arbeitnehmer. Mit Wirkung zum 01.07.2013 wurde die Beteiligte Ziffer 2 komplett umstrukturiert. Mehrere Unternehmensbereiche wurden ausgegliedert und auf andere Unternehmen des I-Konzerns übertragen. Inzwischen beschäftigt die Beteiligte Ziffer 2 insgesamt nur noch ca. 130 Arbeitnehmer, davon 90 am Standort H. Die verbliebenen Standorte bilden nun nur noch einen Betrieb.

Der Beteiligte Ziffer 1 ist der für den Betrieb H gebildete ...

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