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KG Berlin Urteil vom 20.04.2007 - 14 U 15/06

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Leitsatz (amtlich)

Zu den Anforderungen an die Regelungen in einem Gesellschaftsvertrag über eine Nachschusspflicht der Gesellschafter.

 

Normenkette

BGB § 707

 

Verfahrensgang

LG Berlin (Urteil vom 16.11.2005; Aktenzeichen 3 O 261/05)

 

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.11.2005 verkündete Urteil des LG Berlin - 3. O. 261/05 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages zzgl. 10 % abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zzgl. 10 % leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten zu Nachschüssen gemäß dem notariellen Gesellschaftsvertrag der Klägerin, auf den Bezug genommen wird (Anlage K 2). Wegen des Vorbringens der Parteien in erster Instanz und ihrer dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung verwiesen.

Das LG hat mit der angefochtenen Entscheidung, auf die im Einzelnen verwiesen wird, der Klage stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, der Klägerin, gegen deren Prozessführungsbefugnis keine Bedenken bestehen, stehe der geltend gemachte Nachschussanspruch gem. § 9 Abs. 3 des als wirksam zu behandelnden Gesellschaftsvertrages zu, da der erwirtschaftete Überschuss nicht zur Bedienung der von der Gesellschaft aufgenommenen Darlehen ausreiche.

Gegen dieses am 16.11.2005 verkündete und ihm am 9.1.2006 zugestellte Urteil hat der Beklagte am 30.1.2006 Berufung eingelegt und diese am 8.3.2006 begründet.

Der Beklagte macht mit seiner Berufung unter Bezugnahme auf sein erstinstanzliches Vorbringen - wortgleich mit seinen Berufungen in den beiden we...

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