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Hessisches LAG Urteil vom 07.02.2002 - 11 Sa 1044/01

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Revision zugelassen

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Urlaubsrecht. Urlaubsanspruch. Teilurlaub. Übertragung von Teilurlaub auf das folgende Urlaubsjahr

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage, welche Anforderungen an das Verlangen des Arbeitnehmers, Teilurlaub gem. § 5 I a BUrlG auf das gesamte nächste Kalenderjahr zu übertragen, gestellt werden müssen.

 

Normenkette

BUrlG § 5 Abs. 1a

 

Verfahrensgang

ArbG Marburg (Urteil vom 02.05.2001; Aktenzeichen 1 Ca 74/01)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 29.07.2003; Aktenzeichen 9 AZR 270/02)

 

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 02.05.2001 (1 Ca 74/01) abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger war vom 11. Oktober 1999 bis 15. September 2000 bei dem Beklagten als Werkzeugmechaniker beschäftigt. Im schriftlichen Arbeitsvertrag ist als Stundenlohn DM 23,00 vereinbart und festgelegt, dass der Urlaubsanspruch pro vollem Monat 2,5 Tage beträgt.

Der Kläger war seit März 2000 bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt.

Mit seiner Klage verlangt der Kläger Abgeltung von 5 Tagen Resturlaub aus 1999 in Höhe von DM 1.380,00.

Der Kläger hat behauptet, der Teil-Urlaub aus dem Jahre 1999 sei auf entsprechendes Verlangen des Klägers auf das nächste Kalenderjahr 2000 übertragen worden.

Er hat beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, an ihn DM 1.380,00 brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 16.09.2000 zu zahlen.

Der Beklagte hat beantragt,

die Klage abzuweisen.

Er hat geltend gemacht, der Teil-Urlaub sei am 31. März 2000 verfallen. Der Kläger habe den Urlaub ohne jedwedes Bedenken seitens des Beklagten in den ersten Monaten des Jahres 2000 nehmen können.

Das Arbeitsgericht hat der Klage statt...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Übertragung von Teilurlaub. Urlaubsübertragung. Urlaubsrecht Leitsatz (amtlich) Will der Arbeitnehmer Teilurlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen, muß er dies noch im Urlaubsjahr verlangen. ...

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