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Hessisches FG Urteil vom 31.08.2010 - 7 K 3725/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Finanzamt keinen Anspruch auf Erteilung eines Kontoauszugs für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um die ordnungsgemäße Bearbeitung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen.
  2. Der Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt beschränkt sich auf die Informationen, die dem Steuerschuldner selbst noch nicht bekannt gegeben worden sind und auf deren Mitteilung er ohne Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Rechtsanspruch gehabt hätte.
 

Normenkette

GG Art. 19 Abs. 4; InsO § 179 Abs. 2; AO § 251 Abs. 3; FGO § 102

 

Streitjahr(e)

2006

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 19.03.2013; Aktenzeichen II R 17/11)

 

Tatbestand

Im Mai 2005 beantragte das beklagte Finanzamt beim Amtsgericht … wegen Abgabenrückständen des Herrn H in Höhe von …, EUR die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen. Herr H war von 200… bis … im Dezember 2005 als selbständiger … in … tätig. Mit Beschluss des Amtsgerichts … vom ...01.2006 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn H eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestimmt. Im April 2006 meldete das Finanzamt Forderungen gegen Herrn H in Höhe von …, EUR unter Beifügung einer Aufstellung aller offenen Steuerverbindlichkeiten und steuerlichen Nebenleistungen zur Insolvenztabelle an. Nach dieser Anmeldung beantragte der Kläger beim Finanzamt die Erteilung eines Kontoauszuges, um die ordnungsgemäße Bearbeitung des Insolvenzverfahrens sicher zu stellen. Diesen Antrag lehnte das Finanzamt unter Hinweis darauf, dass sich der Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters auf Informationen beschränke, die dem Schuldner selbst noch nicht bekannt gegeben worden seien und auf deren Mit...

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