Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches FG Urteil vom 30.09.2015 - 1 K 1654/14

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an minderjährige Kinder und deren Mutter

 

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Überlassung der Wohnung des Steuerpflichtigen nach seinem Auszug an seine ehemalige Lebensgefährtin und die minderjährigen Kinder stellt keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken dar, wenn der gemeinsame Haushalt mit dem Kind und der Lebensgefährtin aufgelöst worden ist.
  2. Ein Gebäude dient der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, wenn es vom Steuerpflichtigen selbst tatsächlich und auf Dauer bewohnt wird.
  3. Bei gemeinsamer Nutzung mit Familienangehörigen bzw. bei teilweiser unentgeltlicher Überlassung an fremde Personen liegt eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nur vor, solange die eigene Haushaltsführung möglich bleibt.
  4. Dies gilt auch für die Überlassung der Wohnung an ein i.S.d. § 32 EStG zu berücksichtigendes Kind zur alleinigen Nutzung sofern dies aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Verpflichtung geschieht.
 

Normenkette

EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3

 

Streitjahr(e)

2011

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Dem liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger kaufte mit notariellem Vertrag vom 13.01.2003 gemeinsam mit weiteren Personen die Immobilie … in … . Sein Anteil betrug 1/3, der anteilige Kaufpreis … EUR. Mit Vertrag vom 08.05.2003 wurde die Immobilie in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Der Kläger erhielt die Wohnung Nr. 2 als Alleineigentum. An der Wohnung Nr. 4 war er zu 1/3 beteiligt.

Mit Vertrag vom 04.08.2011 veräußerte der Kläger sowohl das Sondereigentum (Wohnung Nr. 2) als auch seinen Anteil an der Grundstücksgemeinschaft für insgesamt … EUR.

Den Anteil an dem nach § 23 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn

der Grundstücksgemeinschaft stellte der Beklagte, das Finanzamt (nachfolgend FA) mit Bescheid vom 28.12.2012 einheitlich und gesondert in Höhe von … EUR fest. Dies ist zwischen den Beteiligten unstreitig.

Streitig zwischen den Beteiligten ist indes die Beurteilung des Verkaufs der Wohnung, die im Alleineigentum des Klägers gestandenen hat.

Diese wurde zunächst vom Kläger gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin sowie der am … geborenen gemeinsamen Tochter bewohnt. Im Oktober 2008 zog der Kläger aus der Wohnung aus. Er stellte die Wohnung bis zu deren Auszug im Oktober 2010 seiner ehemaligen Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter, deren Sorgerecht die Eltern gemeinsam ausübten, unentgeltlich zur Verfügung. Bis zum Verkauf im August 2011 stand die Wohnung leer.

Mit Bescheid vom 23.05.2013 setzte das FA die Einkommensteuer auf … EUR fest. Gegen den Bescheid legte der Kläger am 14.06.2013 Einspruch ein mit der Begründung, entgegen der Auffassung des FA sei auch eine unentgeltliche Überlassung der Wohnung zu Wohnzwecken an ein minderjähriges Kind, für das der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag hat, eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG.

Mit Einspruchsentscheidung vom 03.07.2014 setzte das FA die Einkommensteuer aus hier nicht interessierenden Gründen auf … EUR herab und wies den Einspruch im Übrigen als unbegründet zurück. Wegen zuvor nicht berücksichtigter Anschaffungsnebenkosten wurden die Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft auf … EUR herabgesetzt. Davon entfielen auf den Verkauf des Sondereigentums … EUR.

Zur Begründung führte es unter anderem aus, die Wohnung sei dem Kind des Klägers nicht zur alleinigen Nutzung überlassen worden, die Überlassung an die ehemalige Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind sei vielmehr schädlich. Auf die Einspruchsentscheidung im Einzelnen wird verwiesen.

Mit der erhobenen Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter, diesen

Veräußerungsgewinn nicht der Besteuerung zugrunde zu legen.

Zur Begründung führt er aus, nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG seien private Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre betrage, steuerpflichtig. Ausgenommen seien Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum

zwischen Anschaffung und Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden seien. Diese Voraussetzung sei erfüllt, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut allein, mit seinen Familienangehörigen oder gemeinsam mit einem Dritten bewohne. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liege auch vor, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut einem Kind, für das er Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 EStG habe, unentgeltlich zu eigenen Wohnzwecken überlassen habe. Dies entspreche auch den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 05.10.2000 (BStBl. I 2000, 1383, Rn. 22), wonach die Überlassung an das Kind alleine erfolgen müsse.

Der Begriff "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken&"; im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sei ebenso...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    2.050
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    1.965
  • Nachforderungszinsen
    1.126
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    982
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    842
  • Sozialversicherungskonten abstimmen / 4.2 "Nebenkosten" separat buchen
    828
  • Werkzeuge, Abschreibung
    708
  • Homepage und Domain / 4.3 Buchung laufender Gebühren für die Domain-Nutzung
    684
  • Allgemeines zur Abschreibung von Gebäuden / 5 Abschreibungsbeginn und -ende
    643
  • Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzübers ... / 8 Verwendung von Konten im SKR 03 und SKR 04: Voraussetzung der richtigen Buchung ist der umsatzsteuerliche Sachverhalt
    635
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
    621
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer / 1 So kontieren Sie richtig!
    614
  • Anschaffungskosten, Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug / 5.2.1 Anschaffungskosten bei Anlagevermögen
    518
  • Instandhaltungsrücklage / 1.3 Zinserträge aus der Anlage von Instandhaltungsrücklagen
    451
  • Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h und 7i EStG
    437
  • Firmen-Pkw, Anschaffung
    433
  • Firmen-Pkw, betriebliche Nutzung bis 50 %
    411
  • (Erst-)Ausbildungskosten als Sonderausgaben
    405
  • Verluste/Verlustabzug / 4.3 Verlustrücktrag
    401
  • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
    387
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
FG Kommentierung: Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nach Scheidung
Haus aus Geldnoten Geld Holzmännchen
Bild: © Creativ Studio Heinemann/Westend61/Corbis

Eine die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt nach einem Urteil des FG Münster nicht vor, wenn der Immobilieneigentümer die Immobilie aufgrund einer Scheidungsfolgevereinbarung seiner ehemaligen Ehefrau und den gemeinsamen Kindern überlässt. So entschied das FG Münster.


Praxis-Tipp (Aktualisierung): Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an mehrere Kinder
Maisonette große Wohnung modern Luxus
Bild: Pixabay

Ausgenommen von der 10-jährigen Spekulationsfrist bei der Veräußerung von Grundstücken sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.


FG Düsseldorf: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und private Veräußerungsgeschäfte
Wohnraum, Wohnzimmer
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das FG Düsseldorf musste entscheiden, wann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vorliegt, die zur Steuerfreiheit führen kann.


Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
Bild: Haufe Shop

Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


FG Münster 8 K 19/20 E
FG Münster 8 K 19/20 E

  Entscheidungsstichwort (Thema) Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken  Leitsatz (redaktionell) Eine die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus-schließende Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken liegt nicht darin, dass der Eigentümer ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren