Entscheidungsstichwort (Thema)
Zuwendung in eine Stiftung als freigebige Zuwendung
Leitsatz (redaktionell)
Die Zuwendungen an eine Familienstiftung erfüllt auch dann den Tatbestand einer freigebigen Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn der Zuwendende zugleich Begünstigter nach dem Stiftungszweck ist.
Normenkette
ErbStG § 7 Abs. 1
Streitjahr(e)
2003
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob in einer Zuwendung des Mitstifters S an die Klägerin eine freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuer – und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) zu sehen ist.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin wurde im Jahre 19... als Familienstiftung errichtet (vgl. notarielle Urkunde vom … des Notars … in …). Stiftungsmitglieder waren S sowie seine Eltern Y und P. Der Stiftungszweck besteht darin, S, dessen Abkömmlinge und den Ehegatten durch Bereitstellung entsprechender Wohnmöglichkeiten und Lebenshaltungskosten in angemessener Weise zu versorgen. Dieser Stiftungszweck besteht bis heute unverändert fort, wobei S der einzige Begünstigte der Stiftung ist. Ehegatte sowie Kinder des S sind nicht vorhanden (zum Stiftungszweck vgl. auch die notarielle Urkunde des Notars …, Urkundenrolle Nr. … aus 19... vom … 19... – Blatt 48 ff. der Verwaltungsakten).
Zum Vermögen der Klägerin gehört auch die S GmbH und Co. KG sowie die S GmbH als Komplementärin der KG. Die KG betreibt in … einen … Betrieb ( … ). Die KG erwirtschaftete in den Jahren 199.. bis 200.. erhebliche Verluste. Aufgrund der KG – Verluste litt die Klägerin unter permanentem Kapitalmangel. In … ist auch der Wohnsitz des S, wo er bereits seit 19..., dem Zeitpunkt der Gründung der Stiftung, lebt.
In Anbetracht des ...