Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung durch Umlegungsverfahrens mit dem Ziel des erstmaligen Grunderwerbs eines interkommunalen Zweckverbands von privaten Eigentümern
Leitsatz (redaktionell)
Erwirbt ein aus mehreren Gemeinden bestehenden Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem selbst vorher keine Grundstücke gehörten, durch ein baurechtliches Umlegungsverfahren Grundstücke, ist der Erwerb nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2b GrEStG steuerfrei. Jedenfalls soweit die Grundstücke vor dem Umlegungsverfahren privaten Eigentümern gehörten, ergibt sich eine Steuerbefreiung auch nicht durch eine Zusammenschau (Interpolation) der in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2b GrEStG und § 4 Nr. 1 GrEStG vorgesehenen Steuerbefreiungen.
Normenkette
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2b, § 4 Nr. 1
Streitjahr(e)
2014
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt – bzw. hinsichtlich des Änderungsbescheids der Beklagte – im Anschluss an ein Umlegungsverfahren zu Recht Grunderwerbsteuer gegen den Kläger festgesetzt hat.
Der Kläger, ein Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wurde im Jahr 2011 durch die Stadt A sowie die Gemeinden B und C gebildet.
Der § 3 der Satzung des Klägers, der dessen Zuständigkeiten beschreibt, hat auszugsweise folgenden Wortlaut:
Der Verband erfüllt in eigener Zuständigkeit folgende Aufgaben:
1. Übernahme der Aufgaben eines Planungsverbandes im Sinne des § 205 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gewerbegebiet „D“. Der Verband tritt insofern für die Vorbereitung und Aufstellung des verbindlichen Bebauungsplans, die Umlegung nach §§ 45ff. BauGB und die Sicherung der Bauleitplanung nach Teil II des Bauges...