Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs bei Auslandsdividenden für Fondsanleger eines Investmentfonds
Leitsatz (redaktionell)
Das abkommensrechtliche Schachtelprivileg für Auslandsdividenden gilt nur für die-jenigen Fondsanleger, die in der nach dem jeweiligen Abkommen erforderlichen Höhe (hier: mindestens 10 %) an der aufschüttenden Auslandsgesellschaft (hier: eine polnische Kapitalgesellschaft) beteiligt sind.
Normenkette
InvStG § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 1, § 4 Abs. 1; DBA Polen Art. 24 Abs. 1a S. 2
Streitjahr(e)
2009, 2010
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob das abkommensrechtliche Schachtelprivileg für Auslandsdividenden nur für die diejenigen Fondsanleger gilt, die durchgerechnet in der nach dem jeweiligen Abkommen erforderlichen Höhe (hier mindestens 10 %) an der ausschüttenden Auslandsgesellschaft (hier eine polnische Kapitalgesellschaft) beteiligt sind.
Der Kläger war (und ist) ein inländisches Immobilien-Spezial-Sondervermögen i. S. des § 2 Abs. 1 des Investmentgesetzes in der Fassung des Investmentmodernisierungsgesetzes vom 01.01.2004 (InvG). Verwalter i. S. des § 6 InvG bzw. § 17 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) war und ist die im Inland tätige X Verwaltungsgesellschaft mbH, die früher unter X1 GmbH und davor unter X2Kapitalanlagegesellschaft mbH firmierte (die Änderung der Firma des Verwalters und diesbezügliche Änderung des Rubrums ergibt sich aus von Amts wegen zu berücksichtigenden Mitteilungen im Verfahren 4 K 2299/13). Der Kläger hatte ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08 des jeweils folgenden Jahres.
Während des gesamten Geschäftsjahrs 2009/2010 und zum Zeitpunkt der Endausschüttung am 09....