Entscheidungsstichwort (Thema)
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags im Fall eines Erdgasleitungsnetzes
Leitsatz (redaktionell)
Die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrag auf die Gemeinden, in denen ein Erdgasleitungsnetz und teils die zugehörigen Steuerungswarte, Verdichterstationen und (reinen) Abgabestellen liegen (mehrgemeindliche Betriebstätte), kann nach der Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases erfolgen.
Normenkette
GewStG §§ 28-30, 33
Streitjahr(e)
2012
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab.
Die Klägerin (Kl'in.) ist eine Stadt (Stadt A) im Landkreis B. In ihrem Ortsteil C wird in der ersten Verdichterstation auf inländischem Boden russisches Erdgas aus einer Europaleitung, welche von Russland über Weißrussland und Polen nach Deutschland verläuft, in eine Gas-Anbindungsleitung übernommen und hier in das deutsche Ferngasnetz eingespeist.
Bei der steuerpflichtigen Gesellschaft handelt es sich in den Streitjahren um die unter der Steuernummer XX XXX XXXX X geführte D-GmbH & Co. KG. Diese war im Jahr 1991 als D-GmbH gegründet und zum 01.01.2008 nach den §§ 190 ff des Umwandlungsgesetzes formwechselnd in die D-GmbH & Co. KG umgewandelt worden. Die Gesellschaft war ein Gasversorgungsunternehmen, dessen Gegenstand insbesondere im Einkauf, der Beförderung, Verarbeitung und Vermarktung von Gas aller Art bestand. Zur Beförderung des Gases unterhielt die Gesellschaft in Deutschland ein Erdgasleitungsnetz, welches sich auf eine Vielzahl von Gemeinden innerhalb des Bundesgebietes erstreckte; insoweit wird auf die Karte in der Anlage zum Schriftsatz des beklagten Finanzamts vom 25.01.2018 auf Bl. 140 der Klageakte der Parallelverfahren 8 K 2444/13 und 8 K 705/19 ...