Entscheidungsstichwort (Thema)
Beginn der Festsetzungsverjährung bei schenkungssteuerpflichtigen Vorgängen
Leitsatz (redaktionell)
Bei rechtsgeschäftlichen Schenkungen unter Lebenden beginnt die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung oder die Anzeige beim Finanzamt eingereicht wird. Die Erfüllung einer der beiden Verpflichtungen reicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist aus.
Normenkette
ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 2; ErbStG § 30 Abs. 1
Streitjahr(e)
2000
Nachgehend
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob im Zeitpunkt der Festsetzung der Schenkungsteuer partiell bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war.
Die Klägerin hatte von ihrem Ehemann im Wege der Schenkung zugewandt erhalten
- durch notariell beurkundeten Vertrag vom 29.10.1994 einen Teilkommanditanteil von 15.000 DM an der W GmbH;
- durch weiteren notariell beurkundeten Vertrag vom 29.10.1994 einen Teilgeschäftsanteil von 2.500 DM an der Komplementär-GmbH der vorgenannten KG;
- durch privatschriftliche Darlehensübertragungsvereinbarung, ebenfalls vom 29.10.1994, einen Anteil am Gesellschafterdarlehensanspruch in Höhe von 300.000 DM;
- durch privatschriftlichen Zusatzvertrag vom 08.12.1995 zu dem vorgenannten Darlehensübertragungsvertrag einen weiteren Anteil am Gesellschafterdarlehensanspruch von 66.206,90 DM.
Die Verträge zu a) - c) waren der Schenkungsteuerstelle des Beklagten durch den Notar mit Schreiben vom 11.09.1995 übersandt worden. Eine Kopie des Zusatzvertrages zu d) hatte der Schenker der Schenkungssteuerstelle des Beklagten mit am selben Tag eingegangenem Schreiben vom 14.12.1995 vorgelegt.
Mit Schreiben vom 18.12.1997 hat der Beklagte die Klägeri...