Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachweis der Betriebsvermögenseigenschaft als Voraussetzung für den Ansatz eines Veräußerungsgewinns
Leitsatz (amtlich)
Eine Ehegatten-Innengesellschaft zur Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes ergibt sich nicht allein aus der Überlassung von Grundstücken im Eigentum eines Ehegatten an den anderen (Landwirt-)Ehegatten, wenn die Grundstücke ca. 13% der gesamten bewirtschafteten Fläche ausmachen.
Normenkette
EStG § 13; EStG § 14
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Existenz von Betriebsvermögen.
Die jetzigen Kläger (im Folgenden: Rechtsnachfolger) sind die drei Kinder und testamentarischen Erben der ursprünglichen Klägerin im Streitfall, der am 3. Dezember 1914 geborenen und am 19. Mai 2010 verstorbenen Frau M (im Folgenden: Klägerin).
Der im Jahre 1965 verstorbene Ehemann der Klägerin bewirtschaftete bis zu seinem Tod einen Weinbaubetrieb im Haupterwerb. Die Klägerin besaß Weinbergsgrundstücke, welche sie ihrem Ehemann zur Bewirtschaftung überlassen hatte. Die vom Ehemann als Rechtsnachfolgerin ererbten Flächen verpachtete sie unmittelbar nach dessen Ableben an ihre Kinder, ihre Rechtsnachfolger. Mit Urkunden vom 27. Februar 1969, 28. März 1972 und 14. März 1973 hatte die Klägerin die Hofstelle, Einrichtungen und den überwiegenden Teil der Grundstücke unentgeltlich an den Sohn und die restlichen Flächen an seine beiden Schwestern übertragen. Nach Angaben der Rechtsnachfolger verblieben 48,5 ar Waldfläche, 39,44 ar Weinbergsfläche und 16,58 ar Bauland im Eigentum der Klägerin, es handelte sich dabei um die bereits während ihrer Ehe in ihrem Eigentum befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Die Klägerin erklärte m...