Revision eingelegt (BFH X R 23/21) Revision zugelassen durch BFH Beschluss X B 65/21 vom
26. 10. 2021
Entscheidungsstichwort (Thema)
Schätzung der Erlöse in
einem Gastronomiebetrieb
Leitsatz (amtlich)
Eine Schätzung auf der Grundlage der amtlichen Richtsatzsammlung
unter Berücksichtigung des untersten Werts der Bandbreite der Rohgewinnaufschlagsätze
ist rechtmäßig, wenn hiergegen keine geeigneten Einwendungen erhoben
werden.
Normenkette
AO § 162; FGO § 96 Abs. 1
Nachgehend
BFH (Urteil vom 29.07.2025; Aktenzeichen X R 23-24/21)
BFH (Entscheidung vom 29.07.2025; Aktenzeichen X R 23/21)
Tatbestand
Die Streitsache befindet sich im 2. Rechtsgang.
Streitig sind die vom Beklagten nach einer Betriebsprüfung
vorgenommenen Erhöhungen bei den Erlösen des Gewerbebetriebs des
Klägers "X".
Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer
veranlagt (Steuernummer - seit Fusion der Finanzämter … und … -
…). Der Kläger erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, und zwar aus
seinem Betrieb "…." (Steuernummer …) und der Gaststätte "X" (Steuernummer…).
Für beide Betriebe ermittelt er seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich
nach § 5 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG. Des Weiteren erzielt er Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung. Die Klägerin ist im …betrieb des
Klägers angestellt.
Die Erstveranlagungsbescheide zur Einkommensteuer (für
2011 vom 10. September 2013, für 2012 vom 20. Juni 2014 und für
2013 vom 12. Februar 2015) wie auch die nachfolgenden Änderungsbescheide
(für 2011 vom 4. Oktober 2013 und für 2012 vom 9. Juli 2014) ergingen
unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 2 AO.
Für die Gaststätte wurde in der Zeit vom Mai 2015 bis
Dezember 2015 (mit Unterbrechungen) eine Betriebsprüfung durchgeführt.
In dem Bericht vom 15. Dezember 2015 (Blatt 6-23 der BP-Berichtsakte)...