Entscheidungsstichwort (Thema)
Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Finanzamts bei einer Haftungsinanspruchnahme
Leitsatz (amtlich)
Bei einer Haftungsinanspruchnahme nach §§ 69, 191 Abs. 1 AO kommt die Berücksichtigung eines etwaigen finanzbehördlichen Fehlverhaltens nur in den Fällen in Frage, in denen das finanz-behördliche Fehlverhalten ein solch erhebliches Ausmaß an-nimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt.
Normenkette
AO § 34 Abs. 1, §§ 69, 191 Abs. 1; BGB § 254
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids.
Die Klägerin war seit März 1999 alleinige Geschäftsführerin der Firma „... Steuerberatungsgesellschaft mbH“ (im Folgenden: GmbH), die sich mittlerweile in Liquidation befindet. Im Januar 2001 stellte die Deutsche Angestellten-Krankenkasse einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, den das Amtsgericht -Insolvenzgericht- mit Beschluss vom 8. März 2001 mangels Masse ablehnte.
Bereits zuvor hatte der Beklagte der Klägerin mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, sie im Wege der Haftung für rückständige Lohnsteuern und steuerliche Nebenleistungen der GmbH in den Jahren 1998 bis 2000 in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin erklärte daraufhin, die GmbH habe im Haftungszeitraum lediglich die notwendigen laufenden Kosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs gezahlt. Es seien keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Beklagten getilgt worden, da eine Umfinanzierung durch die Stadtsparkasse K sowie der Ausgang eines Verfahrens wegen Verletzung des Steuergeheimnisses durch den Beklagten habe abgewartet werden sollen. Die GmbH habe aufgrund ihres eigenen Ausfalls wegen Mutterschaft und des krankh...