Entscheidungsstichwort (Thema)
Schachtelprivileg erfasst auch von einem französischen Investmentfonds in der Rechtsform einer SICAV an eine deutsche Kapitalgesellschaft gezahlte Dividenden
Leitsatz (amtlich)
Der abkommensrechtlichen Ansässigkeit einer SICAV steht nicht deren nach französischem Recht vorgesehene Körperschaftsteuerbefreiung entgegen.
Normenkette
DBAF Art. 2, 20, 25b; OECD-MA Art. 4; KStG § 8b Abs. 5
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die steuerliche Behandlung der aus einer Beteiligung der Klägerin an einer französischen Gesellschaft bezogenen Ausschüttungen und der Anteile.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegen-stand der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ist.
In den Streitjahren 1991 und 1992 war sie an der S, einer französischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer sociéte d´investissement à capital variable, mit jeweils mehr als 10% beteiligt. Die S hatte am 02.03.1992 (vor dem Ablauf ihres ersten Geschäftsjahres) eine deutsche Treuhandgesellschaft als steuerlichen Vertreter nach § 18 Abs. 2 Satz 3 Auslandsinvestmentgesetz (AuslInvestmG) bestellt (Bl. 193 (Rb-Akten).
Im Rahmen einer bei der Klägerin durchgeführten Betriebsprüfung kam der Prüfer im Bp-Bericht vom 24.05.2002 u.a. zu dem Ergebnis, dass die Bruttoausschüttungen der S an die Klägerin in Höhe von 883.058.- DM in 1991 und 1.153.140.- DM in 1992 steuerpflichtige Erträge darstellten und eine Dividendenfreistellung hierfür nicht in Betracht komme (Tnr. 1.16, 1.19). Die - nicht vergütete - französische Abzugssteue...