Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13.11.1998 - 3 K 2030/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Körperschaftsteuer 1991

 

Tenor

1. Der geänderte Körperschaftsteuerbescheid 1991 vom 13. Mai 1996 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 13. Juni 1996 dahin geändert, dass bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer die strittige Pensionsrückstellung für die Gesellschafter-Geschäftsführerin … berücksichtigt wird.

Die Berechnung der Körperschaftsteuer wird gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem Beklagten übertragen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu 60 v.H. und der Beklagte zu 40 v.H. zu tragen.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Die Klägerin, die … (im folgenden GmbH), wurde mit notariellem Vertrag vom 04. Februar 1977 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, die Herstellung, der Vertrieb und die Weiterverarbeitung von Elementen und Baustoffen sowie die Betätigung in ähnlichen Geschäftszweigen.

Das Stammkapital betrug zum 04. Februar 1977 100.000,– DM und wurde bis zum Streitjahr 1991 von den Eheleuten … und … je 50 v.H. gehalten.

Diese waren im Kalenderjahr 1991 auch vertretungsberechtigte Geschäftsführer; die GmbH wird lt. Handelsregisterauszug (Bl. 20 Vertragsakte) nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04. April 1990 durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten, wobei die Gesellschafterversammlung auch einem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis einräumen kann.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 21. Februar 1984 hatte die GmbH Frau … eine Pensionszusage von monatlich 1.000,– DM und Herrn … eine Pensionszusage in Höhe von monatlich 2.000,– DM gewährt. Diese Pensionszusagen sind in den Pensionsverträgen vom 31. Dezember 1984 (vgl. Bl. 15 und 19 Prozessakte) nä...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Der schnellste Weg: Einnahmen-Überschussrechnung
    Einnahmen-Überschussrechnung

    Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschussrechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis. Damit sparen Sie  Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit Ihrem:r Steuerberater:in.


    FG Rheinland-Pfalz 5 K 292/83
    FG Rheinland-Pfalz 5 K 292/83

      Entscheidungsstichwort (Thema) Gesellschafter-Beschluß einer GmbH keine schriftliche Pensionszusage gegenüber Berechtigten  Leitsatz (redaktionell) Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind nur zulässig bei schriftlicher Begründung eines ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren