Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben (BFH XI R 27/21)
Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendbarkeit der Durchschnittsatzbesteuerung gemäß § 24 UStG auf eine Ausgleichszahlung
Leitsatz (amtlich)
Bei der aus einem Aufhebungsvertrag resultierenden Ausgleichszahlung betreffend die Aufhebung der Verpflichtung zur Abnahme landwirtschaftlicher Erzeugnisse, handelt es sich um einen "im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsatz" i.S. des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG.
Normenkette
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; MwStSystRL Art. 300
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf die aus einem Aufhebungsvertrag resultierende Ausgleichszahlung im Jahr 2013.
Die Klägerin ist eine aus den Gesellschaftern A., B. und C. bestehende GbR und führt einen landwirtschaftlichen Gemüseanbaubetrieb. Zwischen der Klägerin und der L. Obst und Gemüse GmbH & Co. KG mit Sitz in ... bestand seit dem 18.03.2011 ein Vertrag, aufgrund dessen die L. Obst und Gemüse GmbH & Co. KG verpflichtet war, regelmäßig 70 % der von der Klägerin erzeugten Ware zu durchschnittlichen Preisen abzunehmen und zu vermarkten (vgl. § 2 des Vertrages). Die Klägerin war wiederum verpflichtet die Qualitätsanforderungen der L. Obst und Gemüse GmbH & Co. KG zu erfüllen und diese zu beliefern (vgl. § 1, 2 und 3 des Vertrages). Der Vertrag konnte ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, erstmals zum 31.12.2015 gekündigt werden.
Mit Vertrag vom 30.06.2013 einigten sich die Klägerin und die L. Obst und Gemüse GmbH & Co. KG in einem schriftlichen Vertrag auf eine "Gesamtbereinigung der Verhältnisse" zwischen den Vertragsparteien un...