Entscheidungsstichwort (Thema)
Zufluss von Renditen im Rahmen von Schneeballsystem
Leitsatz (amtlich)
Die aus einer im Rahmen eines Schneeballsystems gezahlten Kapitalanlage an stille Gesellschafter gutgeschriebenen, aber nicht tatsächlich ausgezahlten Renditen fließen diesen nicht nach § 11 EStG zu, da die Gutschrift im überwiegenden Interesse des betrügerischen Anbieters der Anlage und nicht der Anleger erfolgt.
Normenkette
EStG § 11 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 4
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Erträgen, die aus einer in betrügerischer Absicht im Rahmen einer als Schneeballsystem betriebenen Kapitalanlage gezahlt worden sind.
Die Kläger werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, §§ 26, 26b EStG. Sie haben neben den hier streitigen Einkünften solche aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitalvermögen. Seit dem Jahre 1991 standen sie in Geschäftsbeziehungen zu der Firma CTS ... GmbH (im folgenden: CTS).
Die CTS wurde 1985 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Unternehmensberatung und Vermittlung von Kapitalanlagen. Alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer war seit Februar 1986 Herr K (in der Folge K). Am 1. Oktober 2001 wurde eine weitere Person als Geschäftsführer bestellt. Im Laufe des Oktober 2001 wurde durch Ermittlungsmaßnahmen gegen die CTS-GmbH und Anordnung der Untersuchungshaft gegen K bekannt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen diesen wegen des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz eingeleitet worden war. Am 2. November 2001 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CTS eröffnet. K wurde wegen Betruges zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Insgesamt warb die CTS ca. 2.800 Kunden als Kapitalanleger an, wobei durch den wichtigsten Ver...