Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorsteuerabzug von unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern
Leitsatz (amtlich)
Zu den Voraussetzungen für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Unternehmen und zum Eigenverbrauch dieser Wirtschaftsgüter.
Normenkette
UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 14
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die beim Kauf eines PKW, eines Computers und sonstiger Wirtschaftsgüter sowie bei Bewirtungen angefallene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist.
Im Streitjahr 1996 betrieb die Klägerin ein Einzelunternehmen unter der Firmenbezeichnung "..." (Bl. 1 USt-A). Eigenen Angaben zufolge bestand der Unternehmenszweck im Import von Zahnersatz aus Ungarn und Rumänien (Blatt 17 Rb-A). Ihre steuerpflichtigen Erlöse beliefen sich auf insgesamt 2.835 DM netto (= 1.835 DM ...-GmbH ≪Bl 1 USt-A≫ + 1.000 DM D... ≪Bl.23/24 RB-A≫); das ist inzwischen unstrittig.
In ihrer Umsatzsteuererklärung für 1996 vom 15. Februar 1998 (Bl. 1 ff. USt-A) gab die Klägerin dagegen die Umsätze noch mit 1.836 DM an. Den Eigenverbrauch bezifferte sie mit 1.920 DM; in diesem Betrag ist ein Eigenverbrauch für den PKW in Höhe von rund 800 DM enthalten (Bl. 16 Rb-A). An Vorsteuern machte sie insgesamt 5.037,93 DM (Bl. 2 USt-A) geltend. Der erklärte Vorsteuerbetrag besteht aus folgenden Einzelpositionen: 2.999,87 DM für ein Kraftfahrzeug (Bl. 32 Rb-A), 485,68 DM für einen Computer (Blatt 11 Rb-A) und ein 1.552,38 DM für Sonstiges.
Die Veranlagungsstelle folgte den Erklärungsangaben nicht. Ausgehend von steuerpflichtigen Umsätzen in Höhe von 5.479 DM (= 821,85 DM Umsatzsteuer) und Vorsteuern in Höhe von 190,46 DM setzte sie die Umsatzsteuer für 1996 im Bescheid vom 30. September 1998 (Blatt 3 USt-A) auf 631 DM fest.
Gegen diesen Umsatzsteuerbescheid erhob die Klägerin am 15. Oktober 1998 Ein...