Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an den qualifizierten Nachweis der medizinischen Indikation einer Maßnahme bei Hochintelligenz eines Kindes
Leitsatz (amtlich)
Die Einholung von psychologischen Gutachten spezialisierter Fachkräfte kann ein amtsärztliches Attest im Einzelfall dann ersetzen, wenn vom Amtsarzt entsprechende Spezialkenntnisse nicht erwartet werden können und eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen ausscheidet, da die Kasse die Übernahme der Behandlungskosten abgelehnt hat.
Ist nach dem Gutachten eine vorbeugende psychologische Therapie erforderlich, um das Auftreten einer Krankheit, bzw. seelischen Behinderung zu vermeiden, so kann den Eltern nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis das Kind diese seelische Behinderung hat, um dann die Kosten der Behandlung dieser Krankheit als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können.
Normenkette
EStG § 33; EStDV § 64 Abs. 1
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist, ob die Therapieaufwendungen inkl. Fahrtaufwendungen und Unterkunftskosten in die Schweiz als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. In der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2010 haben sie u.a. Fahrtaufwendungen, Unterkunftskosten und Therapieaufwendungen für Behandlung und Fahrten in die Schweiz in Höhe von insgesamt 6.758,00 € als außergewöhnliche Belastungen beantragt (Bl. 21 und 39 Einkommenshefter). Die Aufwendungen sind in dem Zusammenhang mit dem Sohn L, geboren am 14. Juli 2000 entstanden. Diese Aufwendungen hat der Beklagte nicht als außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuerbescheid vom 5. Oktober 20...