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FG Nürnberg Urteil vom 16.10.2014 - 6 K 178/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Frist für den Wechsel von der Regelbesteuerung zur Pauschalbesteuerung

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Wechsel von der Regelbesteuerung zur Pauschalbesteuerung kann nur erfolgen, solange keine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt worden ist und eine Lohnsteueranmeldung noch berichtigt werden kann.

 

Normenkette

EStG § 40a Abs. 2, § 41c Abs. 2

 

Tatbestand

Streitig ist, ob nach Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt ein Wechsel von der Regel- zur Pauschalversteuerung von Arbeitslohn zulässig ist.

Die Klägerin bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der am 02.04.2012 beim Finanzamt eingegangenen Einkommensteuererklärung für 2011 erklärte sie einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. 4.260 € und eine Lohnsteuer i.H.v. 364,51 €. Diese Werte übernahm das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2011 vom 31.05.2012.

Dagegen legten die Kläger Einspruch ein. Zur Begründung reichten sie ein Schreiben des Arbeitgebers der Klägerin vom 19.10.2012 ein, nach dem dieser wunschgemäß die Abrechnungen der Klägerin für den Zeitraum ihrer geringfügigen Beschäftigung korrigiert habe. Das monatliche Einkommen sei pauschal versteuert worden.

In den E-Daten des Finanzamts ist am 18.10.2012 eine Korrektur erstellt worden: Nachdem zuvor unter dem Datum vom 19.01.2012 als Dauer des Dienstverhältnisses der 01.01. bis 31.12.2011 und ein Bruttoarbeitslohn von 4260,52 € ausgewiesen war, ist nun als Dauer des Dienstverhältnisses der 01.01. bis 31.01.2011 und ein Bruttoarbeitslohn von 0 € ausgewiesen worden.

Das Finanzamt wies die Einsprüche als unbegründet zurück. Die Veranlagung sei erklärungsgemäß erfolgt, eine weitere Begründung bzw. Nachweise hätten trotz Aufforderung des Finanzamts nicht erbracht werden können. Insbesondere der Ansatz de...

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