Entscheidungsstichwort (Thema)
Bemessung des Wertes der Nutzungsentnahme für die private Kfz-Nutzung im Umsatzsteuerrecht - Nachweis der fehlenden Privatnutzung
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Bemessung des Wertes der Nutzungsentnahme für die private Kfz-Nutzung nach der sog. 1%-Reglung des 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG stellt für das Umsatzsteuerrecht keinen geeigneten Maßstab dar, um Fahrzeugkosten auf Privatfahrten und unternehmerische Fahrten aufzuteilen.
2. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein betrieblich genutztes Fahrzeug auch privat genutzt wird, insbesondere wenn nur ein PKW vorhanden ist, so dass an den Nachweis der fehlenden Privatnutzung strenge Anforderungen zu stellen sind.
Normenkette
UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist der Umfang der privaten Kfz-Nutzung.
Die Klägerin ist als Unternehmensberaterin freiberuflich tätig. Am 04.02.2005 reichte sie die Umsatzsteuererklärung 2004 mit einer selbst errechneten Zahllast in Höhe von € ein. Hierbei machte sie Vorsteuern aus den Betriebskosten ihres unternehmerisch genutzten Leasingfahrzeugs der Marke Audi A6 mit den amtlichen Kennzeichen (10.05.2003 bis 27.12.2004) in voller Höhe geltend. Eine unentgeltliche Wertabgabe für die private Kfz-Nutzung erklärte sie nicht. Die Steuererklärung gilt mit dem Tag des Eingangs beim Finanzamt als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 Satz 1 AO).
Mit Bescheid vom 22.03.2006 änderte das Finanzamt die Festsetzung gem. § 164 Abs. 2 AO und setzte die Umsatzsteuer 2004 unter Berücksichtigung einer unentgeltlichen Wertabgabe gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG auf € fest. Die Bemessungsgrundlage für die private PKW-Nutzung ermittelte es nach der sog. 1%-Re...