Entscheidungsstichwort (Thema)
Anforderungen an die Substantiierung des Klagebegehrens einer finanzgerichtlichen Klage
Leitsatz (redaktionell)
1. Wie weit das Klagebegehren einer Klage im Einzelnen zu substantiieren ist, hängt von den Umständen des Falles ab, insbesondere von dem Inhalt des angefochtenen Verwaltungsaktes, der Steuerart und der Klageart. Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach deren Ansicht liegt.
2. Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden.
3. Grundsätzlich nicht ausreichend sind die Ankündigung eines Sachvortrags, die Ankündigung einer nachzureichenden Steuererklärung, der allgemeine Hinweis, die Besteuerungsgrundlagen seien zu hoch geschätzt worden, oder der Antrag auf "Aufhebung" eines Schätzungsbescheides, wenn der Sache nach erkennbar und typischerweise eine Herabsetzung der Steuer nach Maßgabe von noch abzugebenden Steuererklärungen begehrt wird.
4. Das Klagebegehren ist auch dann nicht ausreichend bezeichnet, wenn vorgetragen wird, dass der Steuerbescheid in verschiedenen (nicht näher bezeichneten) Positionen unrichtig sei.
Normenkette
FGO § 65 Abs. 1-2
Nachgehend
Tatbestand
Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Diplom-Ingenieur, Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit dem Einzelunternehmen "An- und Verkauf, Verleih" und aus diversen Beteiligungen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung schätzte das Finanzamt zunächst die Besteuerungsgrundlagen...