Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen
Leitsatz (redaktionell)
Es besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Die Einführung der Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO zum 1.7.2007 zeigt, dass jeder Steuerpflichtige eindeutig zu erfassen ist. Dies geschieht durch eine Steuernummer. Die Mitteilung dieser Steuernummer ist die daraus notwendige Konsequenz.
Normenkette
EStG § 48b; UStG § 14; AO §§ 139b, 139c
Nachgehend
BFH (Beschluss vom 24.02.2010; Aktenzeichen II R 65/07) |
Tatbestand
Streitig ist die Pflicht des Beklagten zur Erteilung einer Steuernummer sowie die Pflicht zur Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung.
Der Kläger ist q…ischer (ausländischer) Staatsangehöriger und hat zum 1.2.2006 das Gewerbe eines Trockenbauers bei der Gemeinde O. angemeldet. Er wohnte zunächst bei seinen Eltern in O. (Inland). An der Hausklingel zu dieser Wohnung wird auf den Trockenbau des Klägers und eines weiteren Trockenbauers hingewiesen. Zwischenzeitlich ist der Kläger nach E. umgezogen.
Am 17.2.2006 beantragte der Kläger die Zuteilung einer Steuernummer und die Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG. Dies lehnte der Beklagte mit Schreiben vom 27.3.2006 unter Hinweis auf die fehlende Selbständigkeit der Tätigkeit des Klägers ab. Dieses Schreiben war mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Unter dem Bezug „Steuernummer/Geschäftszeichen” war „xxx/0000” angegeben worden.
Der Klägervertreter hat am 20.4.2006 gegen die Entscheidung des Beklagten Einspruch eingelegt. Der Beklagte ordnete daraufhin eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung an. Am 9.5.2006 begann der Beklagte mit einer Nachschau gemäß
§ 27 UStG. Der Prüfun...