Nachgehend
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens wegen Einkommensteuer tragen die Kläger zu 2., wegen Gewerbesteuer-Meßbescheide der Kläger zu 1.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist noch die steuerliche Beurteilung von Verlusten aus dem Handel mit Wertpapieren und aus Devisenterimngeschäften.
Der verheiratete Kläger betreibt seit 1983 eine Ehe- und Partner-Vermittlung in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Mitte 1988 begann er mit dem An- und Verkauf von Wertpapieren und der Durchführung von Devisentermingeschäften in der Form von Differenzgeschäften auf eigene Rechnung. Die Kenntnisse für dieses Geschäft erwarb er ausschließlich im Selbststudium. Von 1988 bis 1992 führte er 21 An- und Verkaufsgeschäfte mit Aktien, 16 Devisentermingeschäfte und 14 An- und Verkäufe mit Aktien- und Dollaroptionsscheinen durch. Wegen der einzelnen Geschäfte wird auf die Aufstellungen Bl. 33 ff. d.A. verwiesen. Die Verluste aus diesen Geschäften sowie die Gewinne aus der Partnervermittlung (nach Abzug der Gewerbesteuer-Rückstellung) beliefen sich
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Wertpapierhandel |
Partnervermittlung |
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(Verluste) |
(Gewinne) |
1988 |
auf |
157.684 DM |
50.384 DM |
1989 |
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181.663 DM |
26.399 DM |
1990 |
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231.530 DM |
89.244 DM |
1991 |
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75.950 DM |
74.877 DM |
1992 |
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201.809 DM |
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1993 |
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121.011 DM |
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Er hatte im einzelnen folgende Aufwendungen und Erlöse:
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Erlöse |
Aufwendungen |
1988 |
10.856.252,40 DM |
11.013.936,68 DM |
1989 |
14.023.441,90 DM |
14.205.105,55 DM |
1990 |
15.022,00 DM |
246.627,89 DM |
1991 |
194.268,28 DM |
270.219,11 DM |
Die ausschließliche Fremdfinanzierung der Geschäfte erfolgte zunächst über Kontokorrentkredite bei der Volksbank … (ab 1988) und der Deutschen Bank … (ab 1989). Zum 30.05.1990...