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FG Münster Urteil vom 24.02.2022 - 6 K 3515/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Reichweite und gerichtliche Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DSGVO

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Eine auf Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO gerichtete Verpflichtungsklage ist unzulässig, wenn es an einem dem Klageverfahren vorausgehenden außergerichtlich gestellten Antrag auf Auskunftserteilung fehlt.

2. Aus dem Auskunftsrecht gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO ergibt sich kein gebundener Anspruch auf Akteneinsicht. Das Auskunftsrecht ist inhaltlich nicht mit einem Akteneinsichtsrecht identisch.

 

Normenkette

FGO § 40 Abs. 1-2; DSGVO Art. 15 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 12.11.2024; Aktenzeichen IX R 20/22)

 

Tatbestand

Streitig ist der Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Der Kläger wird beim Beklagten steuerlich geführt.

Bereits vor diesem Verfahren führte der Kläger umfangreiche Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) Münster gegen den Beklagten. Zuletzt wandte er sich mit einer ebenfalls beim 6. Senat des FG Münster unter dem Aktenzeichen 6 K 2967/18 E, F anhängige Klage gegen die Festsetzung der Einkommensteuer 2009 bis 2015. Einsicht in die vom Beklagten übersandten Akten nahm der Kläger während des Verfahrens nicht. Die Klage wurde mit Urteil vom 29.09.2020 hinsichtlich der Einkommensteuer 2010 bis 2015 abgewiesen.

Mit Schreiben vom 23.09.2019 beantragte der Kläger, vertreten durch den Prozessbevollmächtigten, dass der Beklagte gem. Art. 15 Abs. 1 der DSGVO unentgeltliche und schriftliche Auskunft erteilen solle, welche personenbezogenen Daten hinsichtlich des Klägers verarbeitet würden. Als Auskunft werde eine vollständige Kopie der gesamten Akten und Vorgänge akzeptiert. Der Beklagte teilte dem Kläger persönlich mit Schreiben vom 26.09.2019 mit, dass ein entsprechender Antrag seines ...

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      (1) Durch Klage kann die Aufhebung, in den Fällen des § 100 Abs. 2 auch die Änderung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) oder zu einer anderen ...

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