Entscheidungsstichwort (Thema)
Bestätigung der Rechtsprechung zur Einkünftefeststellung bei "Zebra-Gesellschaften"
Leitsatz (redaktionell)
Feststellungsbescheide, durch die die von einer Gesellschaft erzielten Einkünfte festgestellt werden, entfalten hinsichtlich der Einkünftezuordnung keine Bindungswirkung, wenn bei einzelnen Gesellschaftern aufgrund außerhalb der Gesellschaft liegender Umstände eine abweichende Einkünftezuordnung vorzunehmen ist. Eine verbindliche Entscheidung über die Einkünftezuordnung hat in diesen Fällen das für die persönliche Besteuerung zuständige Finanzamt durch Erlass eines Einkünftezuordnungsbescheides zu treffen (Anschluss an BFH v. 11.12.1997 - III R 14/96, BStBl II 1999, 401).
Normenkette
EStG § 2 Abs. 1; AO 1977 § 180 Abs. 1, 1 Nr. 2a; EStG § 15 Abs. 2
Nachgehend
Tatbestand
I.
Streitig ist, ob bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Einkommenssteuer zum 31.12.1991 Einkünfte, die der Kläger in 1991 aus seiner Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft………… Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erzielt hat und die auf der Ebene der Gesellschaft als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festgestellt worden sind, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gewerblicher Grundstückshandel) zugrunde gelegt werden können.
Der Kläger ist als Wohnungs- und Tiefbauunternehmer tätig. Daneben erwarb und veräußerte er verschiedentlich Grundstücke. Bei drei Objekten betrug der Zeitraum zwischen An- und Verkauf weniger als 5 Jahre. Hierbei handelt es sich um die Objekte …………………. (6 Reihenhäuser), ……………………………………. (4 Reihenhäuser) und ………………………(Eigentumswohnung), die jeweils in 1985 erworben und in 1989 veräußert wurden.
Der Kläger war ...