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FG Münster Urteil vom 19.04.2012 - 3 K 1450/09 Erb (veröffentlicht am 01.09.2012)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wert des Betriebsvermögens bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils mit Ergänzungsbilanz

 

Leitsatz (redaktionell)

Kapitalkonten aus Ergänzungsbilanzen sind bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Mitunternehmerschaften nach § 97 Abs. 1a BewG insofern nicht zu berücksichtigen, als sich das Kapital der Ergänzungsbilanz auf Wirtschaftsgüter bezieht, für welche abweichend vom Steuerbilanzwert ein gesondert ermittelter Steuerwert bei der Ermittlung des Betriebsvermögens berücksichtigt wurde (gegen R 115 Abs. 1 Nr. 2 ErbStR 1999 und ErbStR 2003).

 

Normenkette

ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 5; BewG §§ 95, 97 Abs. 1a, § 109; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 08.02.2013; Aktenzeichen II B 100/12)

BFH (Beschluss vom 08.02.2013; Aktenzeichen II B 100/12)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob die Abtretung eines Teilgesellschaftsanteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als schenkungsteuerpflichtiger Erwerb zu beurteilen ist.

Der Kläger, sein Vater E. L. und die Schwester des Klägers T. L. gründeten mit notariellem Gesellschaftsvertrag vom 30.09.1996 die „Beteiligungsverwaltung Familie L. GbR” (nachfolgend: L. GbR) „zum Zweck der gewinnbringenden gemeinsamen Verwaltung einzelner Vermögensteile”.

Als Einlage brachte E. L. von seinem, über die „O GmbH” treuhänderisch für ihn gehaltenen Kommanditanteil an der X GmbH & Co. KG (nachfolgend: X GmbH & Co. KG) im Nominalwert von 1.500.000 DM (entspricht 67,57 % der Beteiligung am Kommanditkapital) einen Teil-Gesellschaftsanteil in Höhe von nominal 1.475.000 DM (d. h. 98,33 % seiner Kommanditbeteiligung) sowie Verbindlichkeiten (gegenüber dem Kläger, T. L. und Frau J. L.) in Höhe von insgesamt 5.000.000 DM in die L GbR ein. Der Kläger und seine Schwester brachten als Einlage jeweils F...

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