Entscheidungsstichwort (Thema)
Begrenzung der Abschreibungen auf die tatsächlich angefallenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Leitsatz (redaktionell)
Die Vornahme von Absetzungen nach dem EStG sowie dem FöGbG ist auf die Höhe der tatsächlich angefallenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten begrenzt.
Normenkette
EStG § 7a Abs. 4, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7, § 21; FöGbG § 4; EStG § 7 Abs. 4
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist, ob der Klägerin (Kl.) und ihrem Ehemann im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für das Streitjahr 2006 ein Anspruch auf Absetzung für Abnutzung (AfA) nach dem Fördergebietsgesetz (FöGbG) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. des § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) zusteht.
Die Kl. ist ehemalige Mitarbeiterin der Finanzverwaltung. Sie wird mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Eheleute sind hälftige Miteigentümer des Mehrfamilienhauses „B Str. 21 in D”. Der Ehemann der Kl. erwarb das 1904 erbaute und denkmalgeschützte Objekt durch Schenkung von seiner Mutter im Jahr 1991 zunächst zu Alleineigentum. Im Jahr 2005 übertrug er 50% seines Eigentums auf die Kl. Das Objekt dient seit Längerem der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Im Zeitraum zwischen 1994 bis 1997 fanden grundlegende Sanierungsarbeiten sowie ein Umbau von einem Haus mit drei zu einem Haus mit sieben Wohneinheiten statt.
Bereits mit Abgabe der Einkommensteuererklärung 1994 am 07.11.1995 wiesen die Kl. und ihr Ehemann den Beklagten (Bekl.) auf das in Gang gesetzte und geplante Umbau- und Sanierungsvorhaben hin und erläuterten den groben Ablauf und die Finanzierung. Die Baumaßnahmen sollten nach ihren Angaben voraussicht...