Entscheidungsstichwort (Thema)
Frage der Umsatzbesteuerung von Erlösen aus dem Verkauf von sog. Erlebnisgutscheinen als Entgelt für steuerbare Leistung
Leitsatz (redaktionell)
1. Es sind der USt unterliegende sonstige Leistungen gegeben, wenn zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Es stellt eine unionsrechtliche, unabhängig von der Beurteilung nach nationalem Recht zu entscheidende Frage dar, ob die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt. Demzufolge erbrachte der Stpfl. mit dem Betrieb seines Internetportals an die Nutzer bzw. Gutscheinerwerber jeweils insgesamt eine steuerbare Leistung gegen Entgelt.
2. Der Stpfl. ist nach den Umständen des Einzelfalls hinsichtlich der erbrachten Erlebnisleistungen gegenüber den Gutscheininhabern als leistender Unternehmer i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 aufgetreten. Organisationsleistungen und der Zahlungsverkehr wurde über das von dem Stpfl. bereitgestellte Portal abgewickelt.
Normenkette
UStG § 2 Abs. 1 S. 1; UStG § 15; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1
Nachgehend
BFH (Urteil vom 05.09.2024; Aktenzeichen V R 21/23)
BFH (Urteil vom 15.03.2022; Aktenzeichen V R 35/20)
Tatbestand
Streitig ist, ob Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinen als Entgelt für eine steuerbare Leistung des Klägers der Umsatzbesteuerung unterliegen.
Der Kläger, der in den Streitjahren seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuerte, betrieb seit 2008 ein Internetportal (www.….de). Auf diesem präsentierte er verschiedene Freizeiterlebnisse, die gebucht und in Anspruch genommen werden konnten. Dies setzte jeweils den Erwerb eines Gutscheins voraus (vgl. § … der AGB, Bl. 15 der Gerichtsakte). Die Gutscheine wurden vom Kläger im eigenen Namen und für eigene Rech...