Entscheidungsstichwort (Thema)
Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung, Nachlassverbindlichkeit
Leitsatz (redaktionell)
Die Zahlung, die ein vom Vorerben Beschenkter zur Abwendung eines Herausgabeanspruches wegen beeinträchtigender Schenkung leistet, wird zur Erhaltung des Erwerbs geleistet und kann damit als Nachlassverbindlichkeit im Sinne von § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG von der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Normenkette
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten, ob die vom Kläger an seinen Bruder geleistete Zahlung zur Abwendung von dessen auf §§ 2113 Abs. 2 und 2287 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fußenden Herausgabe- und Zahlungsansprüchen bei der Festsetzung der Schenkungsteuer durch Bescheid vom 26.01.2004 für die Übertragung des Grundstücks A-Straße 1 in T seitens der Mutter des Klägers vom 25.02.2003 steuermindernd berücksichtigt werden kann.
Die Eltern des Klägers hatten 1994 ein Ehegattentestament errichtet. Die Erbeinsetzung lautete wie folgt:
„Der erstversterbende Ehegatte beruft den überlebenden Ehegatten zu seinem Alleinerben als befreiten Vorerben. Erben des längstlebenden Ehegatten und Nacherben des Erstverstorbenen sollen unsere gemeinsamen Kinder sein.”
Zu den weiteren Einzelheiten wird auf das Testament, Blatt 9 der Gerichtsakte, hingewiesen. Der Kläger hat zwei Brüder, Herrn E 2 und Herrn E 3.
Nach dem Tod des Vaters 1997 legte der damalige Nachlassrichter das Testament dahingehend aus, dass die Mutter des Klägers alleine Vollerbin nach ihrem verstorbenen Ehemann und er und seine beiden Brüder nach dem Tod der Mutter Schlusserben seien. Dementsprechend wurde ein Erbschein erteilt und auch das Grundbuch hinsichtlich des Grundbesitzes A-St...