Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Urteil vom 13.07.1999 - 13 K 2785/97 Kg

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusammentreffen mehrerer Anspruchsberechtigter

 

Leitsatz (redaktionell)

Erfüllen mehrere Berechtigte für einen Teil des Monats die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Kindergeld, ist die Änderung der Haushaltszugehörigkeit erst mit Beginn des Folgemonats bei der Kindergeldfestsetzung zu berücksichtigen.

 

Normenkette

EStG § 64 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, § 70 Abs. 2, § 64 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 16.12.2003; Aktenzeichen VIII R 76/99)

BFH (Urteil vom 16.12.2003; Aktenzeichen VIII R 76/99)

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Klägerin für den Monat Februar 1997 Kindergeld zusteht.

Die Klägerin hat seit dem 03.02.1997 das Kind A, geboren …1991, in Dauerpflege mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufgenommen. Sie versorgt das Kind nach eigenen Angaben ganztägig und durchgängig an allen Wochentagen. In dem Haushalt der Klägerin leben außerdem 5 weitere minderjährige Kinder.

Bis einschließlich 02.02.1997 lebte das Kind A im Haushalt seiner Großmutter, der Beigeladenen (B). Diese bezog für das Kind laufend Kindergeld, zuletzt in Höhe von 350,– DM monatlich. Nachdem dem Beklagten durch Mitteilung des Jugendamtes der Stadt … am 07.02.1997 bekanntgeworden war, daß A ab 03.02.1997 bei der Klägerin lebte, hob er mit Bescheid vom 17.02.1997 diese Kindergeldfestsetzung ab März 1997 auf.

Mit Schreiben vom 06.02.1997 beantragte die Klägerin Kindergeld für das Kind A ab dem Monat Februar 1997. Mit Bescheid vom 05.03.1997 bewilligte der Beklagte Kindergeld ab März 1997 in Höhe von monatlich 350,– DM.

Dagegen legte die Klägerin Einspruch ein mit der Begründung, ihr stehe das Kindergeld auch für den Monat Februar 1997 zu, da das Kind ab 03.02.1997 ganztägig bei ihr gewohnt habe.

Der Beklagte wies den Einspruch zurück, da für den Bezug des Kindergeldes bis zum 02....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      1
    • Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen / §§ 21 - 30 Teil 3 Denkmalbehörden, Denkmalfachämter und Verfahren
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 18 Selbständige Arbeit / 11.1.1 Betriebseinnahmen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei ... / 4.1 Allgemeines
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • IFRS 01 - Erstmalige Anwendung der International Financi ... / [IAS 1]
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21 Besondere Vorschrift ... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 20 [Theater, Orch ... / 2.2 Andere Unternehmer
      1
    • Verhaltenskodex: Wichtiges Element für das Compliance-Ma ... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren