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FG Münster Urteil vom 10.03.2021 - 11 K 3030/15 E,G

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerbliche Einkünfte aus Online-Pokerspielen

 

Leitsatz (redaktionell)

1) Ein Steuerpflichtiger, der Online-Pokerspiele in der Spielvariante Texas Hold’em betreibt, kann daraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.

2) Die Grenze zwischen der Ausübung eines Hobbies und einem „berufsmäßigen” Spielen ist fließend.

3) Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung ist überschritten und das Pokerspielen gewerblich, wenn der Steuerpflichtige als erfahrener „Marktteilnehmer” seine Erfahrungen planmäßig durch das Spielen von mehr als 750.000 Händen in einem Zeitraum von 4 ¼ Jahren verwertet und er aufgrund seiner Erfahrungen im Gesamtergebnis mit einem Spielerfolg und der Erzielung von regelmäßigen Einnahmen rechnen konnte.

 

Normenkette

EStG § 15

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 22.02.2023; Aktenzeichen X R 8/21)

 

Tatbestand

Streitig ist im Rahmen des Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-Messbetragsbescheids für 2009, ob die Gewinne des Klägers aus dem Spielen von Online-Poker steuerpflichtige Einkünfte bzw. der Gewerbesteuer unterliegende Gewinne darstellen.

Der Kläger ist im Streitjahr 2009 zwanzig Jahre alt geworden, war ledig und wohnte in dem elterlichen Haushalt. Seine Schulausbildung schloss er im Sommer 2008 mit der Allgemeinen Hochschulreife ab. Er absolvierte seit dem Wintersemester 2008/2009 den Bachelor-Studiengang Mathematik mit dem Nebenfach Physik an der Universität A. Die Vorlesung Analysis 1 (Vorlesungsveranstaltungen, Tutorium und Klausur) hatte er bereits im Wintersemester 2005/2006 im Rahmen des Programms „Studieren ab 16” an der Universität A besucht. Dieses Programm lief neben der Schule. Er war für die Universitäts-Veranstaltungen vom Schulunterricht freigestellt worden. Den an das Bachelor-Studium anschließenden Master-Studiengang Mathematik ...

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