Entscheidungsstichwort (Thema)
Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus Tätigkeit als Gästeführer in einem Stiftungsmuseum
Leitsatz (redaktionell)
Im Streitfall ist das Museum ausschließlich im Rahmen der vom Stpfl. und den anderen Gästeführern durchgeführten Führungen zugänglich. Der Stpfl. ist damit – vergleichbar mit einem Theaterschauspieler und anders als ein Regisseur – unmittelbarer und unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Leistung Museum. Ähnlich wie ein Schauspieler ist er nach einem Rahmenvertrag an gewisse Vorgaben gebunden, bei der konkreten Darstellung seines Auftritts aber weitgehend frei. Ohne Schauspieler findet kein „Theater” statt und ohne Gästeführer im Streitfall keine Museumsbesichtigung.
Normenkette
MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 n; UStG § 4 Nr. 20 a)
Nachgehend
BFH (Beschluss vom 15.02.2022; Aktenzeichen XI R 30/21 (XI R 37/18))
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger aufgrund seiner Tätigkeit als Gästeführer in den Streitjahren 2010 bis 2013 der Umsatzsteuer unterliegt.
Der Kläger erzielt seit dem Jahr 2002 gewerbliche Einkünfte aus der Durchführung von Führungen im Museum der Stiftung A. Im Museum der Stiftung A können die Besucher die erhaltenen Anlagen (Maschinen etc.) besichtigen. Neben technischen Details werden den Besuchern im Museum der Stiftung A Informationen über die damaligen Arbeits- und Lebensbedingungen (Auswirkung von Rationalisierung, Alltagsleben, etc.) vermittelt. Zudem wird den Besuchern die Entwicklung der Stiftung A vom aktiven Industriekomplex bis zum heutigen Tag dargestellt (Im Einzelnen siehe hierzu: https://www…..de). Das Museum der Stiftung A ist ausschließlich über Gruppenführungen begehbar. Eine selbständige Erschließung ist ausgeschlossen, da der Museumsbereich verschlossen ist und nur in Begleit...