Entscheidungsstichwort (Thema)
Zeitpunkt der Steuerentstehung und Umfang der Bereicherung bei mittelbarer Grundstücksschenkung in Herstellungsfällen
Leitsatz (redaktionell)
Wegen der Besonderheiten der mittelbaren Grundfstücksschenkung in Herstellungsfällen ist hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung der Schenkungsteuer einheitlich auf den Zeit-punkt der Bezugsfertigkeit abzustellen. Bauzeitzinsen und Vorsteuererstattungen sind als zu-sätzliche Bereicherungen in die Berechnung der Schenkungsteuer bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung einzubeziehen, wenn das übertragene Geld einschließlich dieser Be-träge die Baukosten übersteigt. Auf die Zinsen bzw. das Kapital vom Beschenkten gezahlte Ertrag- und Vermögensteuern sind vom Wert der Bereicherung abzusetzen.
Normenkette
ErbStG § 7 Abs. 1, 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1, 1 Nr. 2
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist die Höhe der Bereicherung bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung, wenn der zur Begleichung der Baukosten übertragene Geldbetrag zusammen mit Vorsteuererstattungen sowie Kapitalerträgen und Kursgewinnen aus zwischenzeitlicher Anlage des Geldes die für die Errichtung der Immobilie aufgewandten Baukosten übersteigt.
I Tatbestand:
Durch notariellen Vertrag vom 02.10.1990 übertrug Frau MO (Mutter) auf ihre Kinder, den Kl. sowie dessen Geschwister 10, RO und JO (der Kl. und seine Geschwister im folgenden Geschwister), verschiedene Grundstücke, gelegen an der Bstraße in W. Den größeren Teil dieser Parzellen hatte die O Immobilien GmbH & Co KG, an der nur die Geschwister beteiligt waren, durch notariellen Vertrag vom 11.08.1990 der Mutter zum Preis von DM verkauft. Eine weitere Teilfläche hatte die Mutter von der Stadt W gekauft.
Die Kommanditanteile an der O Immobilien Gmb...