Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusammenveranlagung und Aufteilung der ESt-Schuld im Insolvenzverfahren, Beiladung des Insolvenzschuldners
Leitsatz (redaktionell)
1) Der Insolvenzschuldner ist unter den Voraussetzungen des § 174 Abs. 5 Satz 2 AO zum Verfahren des Insolvenzverwalters gegen den ESt-Bescheid wegen Aufteilung von Einkünften auf die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen beizuladen.
2) Der Insolvenzschuldner ist ungeachtet seiner im Insolvenzverfahren fortbestehenden ESt-Schuldnerschaft „Dritter” i.S.d. § 174 Abs. 5 Satz 2 AO in Bezug auf Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit des Insolvenzverwalters fallen (gegen FG Düsseldorf v. 21.7.2016 – 11 K 613/13, EFG 2016, 1906).
3) Der Ehepartner des Insolvenzschuldners ist nur beizuladen, wenn das FA auch für diesen den insoweit erforderlichen Antrag stellt.
Normenkette
EStG § 26a; AO § 174 Abs. 5 S. 2
Tatbestand
I.
Zu entscheiden ist über die Beiladung des Herrn B und seiner mit ihm zusammenveranlagten Ehefrau zum vorliegenden Klageverfahren. In diesem ist streitig, wie deren Einkünfte im Streitjahr 2008 auf die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen zu verteilen sind.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn B (nachfolgend: Insolvenzschuldner). Die Insolvenzeröffnung erfolgte durch Beschluss des Amtsgerichts D vom ….05.2007 (Az. … IN …/06). Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Insolvenzschuldner ist mit Frau E verheiratet und lebt mit dieser zusammen.
Wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung 2008 erließ der Beklagte am 06.06.2011 einen Einkommensteuerbescheid auf Schätzungsgrundlage, mit welchem der Insolvenzschuldner und seine Ehefrau gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Dieser Einkommensteuerbescheid wurde an den Kläger in seiner Eigens...