Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des § 152 BewG
Leitsatz (redaktionell)
§ 152 BewG verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot
Normenkette
BewG § 152
Nachgehend
Tatbestand
I.
Streitig ist, ob § 152 des Bewertungsgesetzes (BewG) wegen Verstoßes gegen des Rückwirkungsverbot verfassungskonform ist.
Der Kläger ist alleiniger Erbe nach Frau A. (verstorben am 31.01.1996), die Miteigentümerin des bebauten Grundstücks … zu 3/4 war. Im Grundbuch ist dieser Grundbesitz mit 2.119 m² vorgetragen. Bei dem 1925 errichteten Gebäude handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
Auf Anforderung des für die Erbschaft-/Schenkungsteuer zuständigen Finanzamts K. erließ der Beklagte (das Finanzamt –FA–) mit Bescheid vom 28.07.1998 eine gesonderte Feststellung des Grundstückswerts zum 31.01.1996. Dabei stufte das FA das Grundstück als bebaut ein und stellte den Grundstückswert anhand des Mindestwerts auf 1.383.000 DM fest. Zurechnungsträger war der Kläger zu 3/4. Grundlagen der Wertermittlung bildeten die Grundstücksfläche (2.119 m²) sowie der um 20 % reduzierte Bodenwert i.H. von 816 DM/m² Dieser Bodenwert wurde so ermittelt, dass vom Bodenrichtwert zum 01.01.1996 für die Gemeinde … (900 DM/m²) bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,40, auf die tatsächliche GFZ 0,05 (ermittelt aus der Wohnfläche × 120 % geteilt durch die Grundstücksfläche: 92 m² × 120 %: 2.119 m²) heruntergerechnet wurde. Die Umrechnung erfolgte mittels Umrechnungsfaktoren des Gutachterausschusses … die bei einer GFZ von 0,40 0,535 und bei 0,05 0,485 betragen. Dabei wurde der Faktor für die GFZ 0,40 aus der Tabelle, der Faktor für 0,05 GFZ nach mündlicher Mitteilun...