Entscheidungsstichwort (Thema)
Zahlungen des Arbeitgebers wegen Ablehnung der vertraglich zuvor zugesagten Wiedereinstellung keine tarifbegünstigte Entschädigung für den Arbeitnehmer. Zahlungen des Arbeitgebers als Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1a) EStG
Leitsatz (redaktionell)
Wurde dem Arbeitnehmer bei seinem früheren Ausscheiden aus dem Unternehmen vertraglich u.a. das Recht auf Wiedereinstellung zu feststehenden Bedingungen zugesagt und muss der Arbeitnehmer später die tatsächliche Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht einklagen, so liegt keine steuerbegünstigte Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG vor, wenn das Arbeitsgericht dem Kläger keinen Schadensersatzanspruch, sondern einen Anspruch auf Wiedereinstellung, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Rechts durch den Arbeitnehmer und verbunden mit den entsprechenden Gehaltsforderungen, zugesprochen hat und daraufhin der Arbeitgeber eine entsprechende Zahlung geleistet hat.
Normenkette
EStG 1996 § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, 2 Nr. 2
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist, ob Zahlungen des Arbeitgebers des Klägers im Streitjahr 1996, der B GmbH eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1a) des Einkommensteuergesetzes in der für den Streitfall geltenden Fassung (EStG) ist.
Die zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Kläger erklärten in ihrer Einkommensteuer-Erklärung für das Streitjahr 1996 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers in Höhe von DM, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Kapitalvermögen. Bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit wurde eine Entschädigungszahlung in Höh...