Entscheidungsstichwort (Thema)
Neubau eines Gebäudes: keine Verlängerung der vierjährigen Investitionsfrist des § 6b Abs. 3 EStG auf sechs Jahre bei noch im Anfangsstadium befindlicher Bauplanung
Leitsatz (redaktionell)
1. Mit der gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG vorgesehenen Verlängerung der Reinvestitionsfrist auf sechs Jahre in Fällen, in denen mit der Herstellung eines neuen Gebäudes vor dem Schluss des vierten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahrs begonnen worden ist, wird berücksichtigt, dass die Herstellung von Gebäuden erfahrungsgemäß eine längere Planungs- und Bauzeit erfordert.
2. Ein Steuerpflichtiger kann die Verlängerung der Investitionsfrist nicht allein mit der Behauptung erreichen, er beabsichtige, die Rücklage auf ein neues Gebäude zu übertragen. Vielmehr muss er ein konkretes Investitionsvorhaben ins Werk gesetzt haben.
3. Die Reinvestitionsfrist verlängert sich nicht auf sechs Jahre, wenn sich die Bauplanung des Architekten bei Ablauf der vierjährigen Reinvestitionsfrist noch im Anfangsstadium befunden hat.
Normenkette
EStG § 6b Abs. 3 Sätze 2-3, 5
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
I.
Der Kläger erzielte im Streitjahr 2009 als Einzelunternehmer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb. Ferner erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb beruhen auf dem Betrieb X als Einzelunternehmer. Mit der Einkommensteuererklärung vom … reichte der Kläger einen Jahresabschluss zum Wirtschaftsjahr 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 ein. Aus dem Jahresabschluss geht hervor, dass der Kläger in der Bilanz zum 30. Juni 2005 einen Sonderposten...