Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des Dotationskapitals der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Versicherung
Leitsatz (redaktionell)
1. Für inländische Versicherungsbetriebsstätten ist neben der modifizierten Kapitalaufteilungsmethode auch die Mindestkapitalausstattungsmethode für die Zuordnung von Dotationskapital von Bedeutung, da sie die Untergrenze für die rechnerische Ausstattung mit Dotationskapital festlegt.
2. Die im Rahmen des § 1 Abs. 5 Satz 3 AStG vorzunehmende Funktions- und Risikoanalyse, mit der die Gestalt und die Funktion der Betriebsstätte als fiktiv eigenständiges und unabhängiges Unternehmen bestimmt werden soll, bietet die Grundlage für die Art der Geschäftsbeziehungen zwischen der inländischen Betriebsstätte und dem ausländischen Unternehmen.
3. Bei Anwendung der modifizierten Kapitalaufteilungsmethode für Versicherungsbetriebsstätten gemäß § 25 Abs. 1 BSGaV und § 25 Abs. 2 BsGaV dürfen auch Schwankungsrückstellungen berücksichtigt werden. Hingegen sind Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft nicht einzubeziehen.
4. Das Mindesteigenkapital, das ein selbständiges Versicherungsunternehmen in der Situation der Versicherungsbetriebsstätte im Inland versicherungsaufsichtsrechtlich ausweisen müsste, darf durch die inländische Versicherungsbetriebsstätte nicht unterschritten werden.
Normenkette
KStG § 2 Nr. 1; AStG § 1 Abs. 5; BsGaV §§ 25, 12; HGB § 341h
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin ist eine in X (EU-Ausland) ansässige Aktiengesellschaft mit einer inländischen Zweigniederlassung. Gegenstand ihres Unternehmens ist das Rückversicherungsgeschäft sowohl im Lebens- als auch im Nichtlebensbereich.
In ihrer für die inländische Versicherungsbetriebsstätte eingereichten Körperscha...