rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Umgliederung der Eigenkapitalbestände durch das JStG 2010 - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: I R 1/24)
Leitsatz (redaktionell)
1. Die als Reaktion auf den Beschluss des BVerfG v. 17.11.2009 (Az.: 1 BvR 2192/05) durch das JStG 2010 getroffenen Regelungen der Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) in ein Körperschaftsteuerguthaben sind mit dem Grundgesetz vereinbar (Anschluss an BFH v. 20.4.2011, I R 65/05).
2. Insbesondere ist die nach § 34 Abs. 13f KStG nunmehr geltende Regelung des § 36 KStG, wonach die in § 36 Abs. 3 KStG 1999 in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vorgesehene Umgliederung nicht mehr stattfindet, während die Verrechnung von negativen EK 02 mit belasteten vEK unverändert weiter vorgesehen ist, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Normenkette
KStG 2010 § 34 Abs. 13f; KStG 2010 § 36 Abs. 4; KStG 2010 § 36 Abs. 7; KStG 1999 § 36 Abs. 3; KStG 1999 § 36 Abs. 4; KStG 1999 § 36 Abs. 7; KStG 1999 § 37 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 24.11.2022; Aktenzeichen 2 BvR 1424/15)
BFH (Urteil vom 25.02.2015; Aktenzeichen I R 86/12)
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
I.
Streitig ist, ob die Regelung in § 36 Abs. 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt und demnach verfassungswidrig ist. Die Klägerin ist eine …in Form …
Am … erließ das Finanzamt einen Bescheid über die gesonderte Feststellung der Endbestände gem. § 36 Abs. 7 KStG und einen Bescheid zum …über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 3 und § 38 Abs. 1 KStG. In diesen Besche...