rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Bedeutung der Rechnungsnummer für den Vorsteuerabzug. Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht durch Verkauf und Rückkauf von Vieh bei Beteiligung miteinander verwandter Landwirte
Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Vorsteuerabzug ist unberechtigt, wenn in den Eingangsrechnungen (hier: Gutschriften) Rechnungsnummern in jahresübergreifenden Nummernkreisen mehrfach vergeben wurden oder nicht fortlaufend sind.
2. Ein Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht liegt vor, wenn eine aus Vater und Sohn bestehende GbR männliche Kälber zum höheren Steuersatz (§ 24 UStG) ankauft, sie sogleich zum ermäßigten Steuersatz an den Sohn verkauft, und nach Durchführung der sog. Fresseraufzucht zum höheren Steuersatz (§ 24 UStG) wieder vom Sohn zurückkauft, um sie sogleich zum ermäßigten Steuersatz an andere Landwirte weiterzuverkaufen, ohne dass für die Zwischenschaltung der GbR bei beiden Liefervorgängen außersteuerliche Gründe ersichtlich sind.
Normenkette
UStG § 15 Abs. 1, § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4, § 24; AO § 42
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
I.
Die Ehegatten V und M übergaben am 1. März 2000 ihren landwirtschaftlichen Betrieb an ihren Sohn S, der zuvor für den elterlichen Betrieb als Viehhändler tätig gewesen war. Mit Vertrag vom 1. April 2000 gründeten V und S die Klägerin als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Zur Geschäftsführung und Vertretung der Klägerin ist nach dem Vertrag (Ziff. 6) jeder Gesellschafter allein berechtigt, hierzu beauftragt ist im Innenverhältnis jedoch allein S. Am Gewinn und Verlust ist V mit 10 %, S mit 90 % beteiligt (Ziff. 7). Die Klägerin führte in den Streitjahren (2005 – 2009) den Handel mit Vieh unverändert wie folgt fort:
Die Klägerin kaufte männliche...