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FG München Gerichtsbescheid vom 14.05.2002 - 7 K 3264/00 (veröffentlicht am 25.06.2002)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Angemessenheit der dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben seinem Gehalt gewährten Vergütung für freie Mitarbeit. Körperschaftsteuer 1992. gesonderter und einheitlicher Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zum 31.12.1992. Gewerbesteuermessbetrag 1992

 

Leitsatz (amtlich)

Vergütung eines Gesellschaftergeschäftsführers für freie Mitarbeitertätigkeit als verdeckte Gewinnausschüttung: Schließt eine GmbH mit ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Vereinbarung über eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter, die neben der Geschäftsführertätigkeit ausgeführt und nach geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet werden soll, ist die Vereinbarung steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn bereits ein angemessenes Geschäftsführergehalt gezahlt wird, mit dem auch die auf Honorarbasis abgerechneten Tätigkeiten entgolten werden.

 

Normenkette

KStG § 8 Abs. 3 S. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 17.12.2003; Aktenzeichen I R 25/03)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Streitig ist die Angemessenheit der der Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH gewährten Vergütungen.

Die Klägerin ist eine im Jahr 1991 mit einem Stammkapital von 50.000 DM gegründete GmbH. Sie führte zum 1. Juli 1991 das auf sie im Wege der Einbringung übertragene Einzelunternehmen von Frau S. fort. Frau S. ist alleinige Gesellschafterin der Klägerin und zugleich zu deren Geschäftsführerin bestellt. Von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist sie befreit.

Gegenstand des Unternehmens ist die strategische und konzeptionelle Umsetzung der Marketingziele von Industrieunternehmen in die direkte Kommunikationspolitik mit dem Industrie-/End Verbraucher, die Konzeption, Gesta...

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